AGB | Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
von InSpiration by Insight Reisen GmbH, Zürich

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen (AGB) aufmerksam durch. Sie werden Inhalt des Reisevertrages, der zwischen uns, der Firma Insight Reisen GmbH, Zürich - nachstehend "Insight" genannt - und Ihnen zustandekommt. Es gelten zudem die Bestimmungen, welche Sie mit der Buchungsbestätigung zugeschickt bekommen. Werden Ihnen durch Insight Reisearrangements anderer Veranstalter vermittelt, so gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. Bei bereits ausgestellten Flugtickets sowie Einzelleistungen (Nur Flug-Arrangements, Mietwagen, Hotel­zimmer etc.) gelten zusätzlich die Vertrags-/Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften oder Dienstleistungsunternehmen. Ihre Buchungsstelle kann zusätzliche Kostenanteile für Reservation, Bearbeitung und Auftragspauschale erheben. Das EDA, Schweiz veröffentlicht über www.eda.admin.ch oder das Auswärtige Amt Deutschland über www.auswaertiges-amt.de regelmässig Informationen zu Ländern oder Gebieten, in denen Risiken bestehen. Diese Hinweise sind auch bei Insight direkt erhältlich.

1. Anmeldung, Vertragsabschluss

Mit der Reiseanmeldung kommt der Vertrag zwischen Insight und dem Kunden zustande. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller Hinweise, die in dem Reisekatalog, Offerte oder dem Sonderprospekt enthalten sind. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.

2. Zahlungsbestimmungen
2.1 Anzahlung

Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung hat bis 30 Tage vor Abreise und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen.

2.2. Restzahlung

Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden kann Insight die Buchung annullieren. Die Annullationskosten gemäss Ziffer 6.2. kommen zur Anwendung.

3. Programmänderungen
3.1 Allgemein

Insight behält sich im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insight haftet nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten zurückzuführen sind. Insight bemüht sich jedoch gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

3.2 Transport

Bei Verspätungen oder Ausfall/Änderung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, können wir keine Haftung für Schäden, wie bspw. Lohnausfall, zusätzliche Übernachtung etc. übernehmen.

3.3 Unterbringung

In besonderen Fällen (z. B. Überbuchung) müssen wir uns vorbehalten, Sie in einem anderen Hotel der gleichen Klasse unterzubringen.

3.4 Mindestteilnehmerzahl

Wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen nicht erreicht wird, können einzelne Leistungen gekürzt oder geändert werden. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.2.

4. Einzelzimmer

Allein reisende Kunden, die ein halbes Doppelzimmer buchen und für die kein Zimmerpartner gefunden wird, müssen den Einzelzimmerzuschlag entrichten.

5. Preisänderungen
5.1 Allgemein

In den folgenden Fällen kann Insight die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise ändern:

  • Nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Steuern) oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Eintrittsgebühren)

  • Wechselkursänderungen

  • saisonbedingte Aufschläge und Kleingruppenzuschlag (wenn die im Prospekt ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird)

6. Annullation und Umbuchung durch den Kunden
6.1 Gültigkeit

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie uns schriftlich per Einschreiben zugestellt werden. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum an einem Werktag.

6.2 Annullationskosten

Insight stehen im Fall einer Annullation oder Umbuchung zusätzlich zu den Bearbeitungskosten von CHF 100 pro Person folgende pauschale Entschädigungen zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendun­gen der Reiseleistung berücksichtigt sind:

  • Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

  • 90. - 61. Tag Reiseantritt 30 % des Reisepreises

  • 60. - 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises

  • 30. - 8. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

  • 7. - 1. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

Für bereits ausgestellte Flugtickets gelten zusätzlich die IATA-Regeln der Airlines/Broker (meistens 100% vom Flugtarif inkl. Taxen) und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 pro Ticket.

6.3 Nichtantritt

Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. Insight bemüht sich jedoch um die Rückerstattung ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern.

8. Annullation durch Insight
8.1 Allgemein

Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. kann eine Annullation der Reise durch Insight aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In diesem Falle erhält der Kunde den den Reisepreis zurück, vorbehaltlich bereits entstandenen Kosten (Hotel, Transporte, Fluggesellschaften Aktivitäten etc.), für Aufwendungen kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Bei Abbruch der Reise unterwegs besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

8.1 Mindestteilnehmerzahl

Insight kann bis 20 Tage vor Abreise eine Reise annullieren, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Rechte des Kunden richten sich nach Ziffer 5.2.

9. Beanstandungen
9.1 Allgemein

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalogbeschreibung/Offerte oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Leistungsträger vor Ort, unentgeltlich Abhilfe verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandungen und deren Inhalt festhält.

9.2 Zeitraum

Ihre Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich bei Insight geltend machen, ansonsten verfällt jeder Anspruch.

9.3 Reisegepäck

Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Transportunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Mitteilung

Mit der Bestätigung erhält der Reisende die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Bürger der Schweiz und EU. Staatsbürger anderer Staaten müssen sich selber über die gültigen Bestimmungen informieren.

10.2 Eigenverantwortung

Der Reisende ist für die fristgerechte Beschaffung der notwendigen Reisedokumente (Pass, Visum, Impfungen) sowie zur Einhaltung der Zoll, Devisenvorschriften etc. selber verantwortlich. Bei einer Einreiseverweigerung muss der Reisende die Konsequenzen selber tragen.

10.3 Gesundheitsbestimmungen

Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder des Hausarztes einholt. Reisende welche unter physischen oder psychischen Krankheiten leiden, müssen der Reiseanmeldung ein ärztliches Attest beilegen.

11. Haftung
11.1 Allgemein

Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Veranstaltunsangebots eine sorgfältige Auswahl der anderen an der Reise beteiligten Unternehmen, eine korrekte Katalogausschreibung/Offerte zum Zeitpunkt der Drucklegung und eine fachmännische Organisation der Reise.

11.2 Haftung

Insight haftet den Kunden gegenüber nach den Bestimmungen des schweiz. Pauchalreisegesetzes Art. 14-16. Für andere Schäden als Personenschäden haften wir höchstens bis zum Zweifachen des Reisepreises.

11.3 Vertragserfüllung

Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetze vorgesehene Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich internationaler Transporte und Flüge.

11.4 Fremdleistungen

Insight haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Ausflüge usw.).

11.5 Haftungsausschlüsse

Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis des Kunden, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist), oder auf höhere Gewalt zurüchzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.

11.6 Aktivitäten mit besonderem Risiko

An Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten und anderen Aktivitäten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reisende auf eigenes Risiko teil.

12. Versicherung

Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Bei Krankheit oder Annullation der Reise können hohe Kosten entstehen. Insight empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung.

11. Versicherungen

Das Abschliessen einer Annullationskostenversicherung ist obligatorisch, sofern Sie nicht anderweitig einen gleichen Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen eine Extrarückreiseversicherung abzuschliessen.

13. Sicherstellung (Insolvenzversicherung, Sicherungsschein)

Insight ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Damit sind die im Zusammenhang mit der Pauschalreisebuchung eingezahlten Beträge sichergestellt. Detaillierte Information erhalten Sie auf Verlangen bei uns, Ihrem Reisebüro oder unter www.garantiefonds.ch.

13. Gerichtsstand

Klagen gegen Insight können nur an deren Firmensitz in Zürich angebracht werden, es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Oktober 2019